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Logo-Streit: Citroën verklagt Polestar

10.11.2020 von Robert Pacher
Urheberrechtsstreitigkeiten kommen immer wieder einmal vor. Vor einigen Monaten schrieben wir bereits einen Blog, als Apple ein Startup verklagte. Der Konzern verklagte das Startup aufgrund ihres Birnen-Logos. Es gab klare Unterschiede zwischen den Logos, trotzdem leitete Apple rechtliche Schritte ein. Ein weiteres Beispiel in der Kategorie „Logo-Streit“ sehen wir im Fall von Citroën und Polestar.

 

 

Citroën klagte erfolgreich gegen Polestar, das ein Joint Venture von Volvo und Geely ist. Der Richter entschied, dass sich die Logos der beiden Automobilhersteller zu ähnlich sehen. Was auffällt, beide Logos beinhalten silberne Chevrons. Bei Citroën sind die zwei Chevrons übereinander, während die von Polestar zueinander zeigen. Somit bilden sich zwei unterschiedliche Gesamtformen.

Das Citroën Logo setzt auf einen starken 3D-Look, während das Logo von Polestar ein Flat-Design ist. Die Geldstrafe beträgt laut Autoblog 175.000 US-Dollar. Außerdem bekam Polestar ein sechs Monate langes Verbot, seine Autos in Frankreich zu verkaufen. Dieses Verbot ist für Polestar aber keine Strafe, da der Autohersteller nicht vorhat, demnächst seine Autos in Frankreich zu verkaufen. 

 

© Bilder, Citroën & Polestar

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