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Markenschutz - Dr. Guido Donath gibt einen kurzen Einblick

26.04.2019 von Robert Pacher

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Zeichen, das die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens unterscheidet. Ihre wichtigste Funktion ist die so genannte Herkunftsfunktion. Die Marke ist damit in erster Linie Kennzeichen, kann aber weitaus mehr Informationen und nicht zuletzt Emotionen transportieren (Beispiel: Luxusmarken). Rechtlich gesehen meint man damit Marken, die den gesetzlichen Anforderungen für den Schutz genügen und (in der Regel) registriert sind. 

 

Kann ein Schutz durch Bekanntheit entstehen?

So genannte „bekannte Marken“ genießen einen erweiterten Schutz gegenüber „normalen“ Marken. Bekanntheit entsteht durch intensive Benutzung der Marke, meist auch über einen langen Zeitraum, sie umfasst qualitative und quantitative Kriterien. Quantitativ bedeutet, dass die Marke einem signifikanten Teil des maßgeblichen Publikums bekannt sein muss, wobei keine festen Prozentsätze gelten – dies muss nach dem Einzelfall beurteil werden. Bei einer Bekanntheit von über 50% kann aber mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das quantitative Element erfüllt ist. 

 

Wie geht man beim Markenschutz vor?

Auch wenn es keine Verpflichtung gibt, sollte man vorher eine „Verfügbarkeitsrecherche“ durchführen (lassen) – diese zielt darauf ab, gleiche oder ähnliche ältere Rechte (einschließlich älterer Marken) zu identifizieren und zu beurteilen, ob sich daraus eine Kollision ergeben kann. Das kann unter Umständen viel Geld sparen und vor falschen Erwartungen schützen. Im nächsten Schritt erfolgt üblicherweise die Anmeldung beim zuständigen Amt. Welchen geografischen Schutzbereich die Marke haben soll (und folglich welche Route die idealste ist), sollte ebenfalls im Vorfeld bereits feststehen, wobei durch Umwege auch nachträglich Erweiterungen möglich sind. Für die Anmeldung muss außerdem das so genannte „Waren- und Dienstleistungsverzeichnis“ erstellt werden – dieses sollte jene Produkte oder Leistungen umfassen, für welche die Marke verwendet werden soll. 

 

Welche Markentypen gibt es?

Grundsätzlich kann jedes Zeichen als Marke registriert werden, das geeignet ist, die „Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“ die Marke „darstellen“ kann. So gibt es „klassische“ Markenformen, wie Wortmarken, Bildmarken, Wortbildmarken, etc. Aber auch andere Zeichen sind schutzfähig, wie etwa abstrakte Farbmarken, Formmarken, Hörmarken (zum Beispiel eine signifikante Tonfolge wie ein „jingle“), Positionsmarken, etc. Eine ganz aktuelle Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen hat dieses Spektrum noch erweitert, sodass nun auch Bewegungsmarken, Hologramm-Marken und Multimedia-Marken registriert werden können. 

 

In welchen Ländern ist Schutz nötig und sinnvoll?

Das ist ganz davon abhängig, in welchem geografischen Gebiet die Marke verwendet werden soll. Danach entscheidet sich auch die richtige Anmelde-Strategie. Neben rein nationalen Marken ist in der Praxis die Unionsmarke (mit einmaliger Anmeldung in allen EU-Staaten geschützt) von großer Bedeutung. Benötigt man Schutz außerhalb der EU kann auf das so genannte „Madrid-System“ der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zurückgegriffen werden, welches die Anmeldung auch in Nicht-EU Staaten stark vereinfacht. 

 

Was ist bei der Warenklassifikation zu beachten?

Die Marke sollte für jene Waren/Dienstleistungen angemeldet werden, für die die Marke jetzt oder künftig verwendet wird oder werden soll. Das Verzeichnis kann auch nachträglich erweitert werden (allerdings haben die von der Erweiterung erfassten Waren/Dienstleistungen dann unter Umständen einen späteren „Zeitrang“, ab dem sie Schutz genießen). 

Keinen Sinn macht es dagegen, die Marke auch für andere Waren / Dienstleistungen (oder gar für alle 45 Klassen) anzumelden. Dies hat mit dem so genannten „Benutzungszwang“ im Markenrecht zu tun – eine Marke muss (und zwar spätestens fünf Jahre nach ihrer Registrierung) für alle umfassten Waren und Dienstleistungen ernsthaft kennzeichenmäßig benutzt werden, da sie ansonsten dem Risiko einer Löschung ausgesetzt ist. 

 

Welche Kosten entstehen bei einer Anmeldung?

Auch dieser Aspekt ist wiederum im Wesentlichen von zwei Faktoren abhängig: dem geografischen Schutzbereich (also, in welchen Staaten die Marke geschützt werden soll) und die Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen. Dazu kommt allenfalls jeweils noch das Honorar des Vertreters, der die Anmeldung und Begleitung des Anmeldeprozesses vornimmt. 

 

Beispiele (für e-filing) 

Die Anmeldegebühren für eine österreichische Marke in bis zu drei Klassen betragen EUR 280,00 (für jede weitere Klasse EUR 75,00).

Die Anmeldegebühren für eine Unionsmarke (Schutz in allen Mitgliedstaaten der EU) betragen EUR 850,00 für eine Klasse, EUR 900,00 für zwei Klassen und EUR 150,00 für jede weitere Klasse. 

 

Kontaktdaten

Donath Law
Dr. Guido Donath, LL.M. (London)
Schmerlingasse 6, 6020 Innsbruck
office@donath-law.at
www.donath-law.at

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